Voraussetzungen zur Teilnahme

Grundsätzlich steht der Verein allen Interessierten offen. Jeder, der Rehabilitationssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung Mitglied im Verein werden und die entsprechenden Kurse besuchen.

So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die im Rahmen einer ärztlichen Verordnung durch die Krankenkassen geförderten Vereinsmitglieder. Die anfallenden Kosten können Sie vor Ort zu den angegebenen Sprechzeiten erfragen.

Voraussetzung für eine finanzielle Förderung durch die Krankenkassen ist eine von Ihrem Hausarzt ausgestellte Verordnung. Rehabilitationssport kann von Ihrem behandelnden Arzt verordnet werden. Sprechen Sie Ihren Arzt an! Die Kosten für den Rehabilitationssport werden von der Krankenkasse gefördert.

Die Verordnung muss anschließend von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Hierzu legen Sie die Verordnung Ihrer Krankenkasse persönlich vor oder schicken diese per Post an die zuständige Abteilung.

Rehasport
nach § 64 SGB

Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. ABER seit 2001 haben die gesetzlich Versicherten einen Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme, denn diese Leistungen sind keine Ermessensentscheidung der Kostenträger.

Rehasport wird vom Arzt verordnet, von den Krankenkassen gefördert, vom Verein organisiert und für SIE von speziell ausgebildeten Übungsleitern durchgeführt. Ärztlich verordneter Rehabilitationssport umfasst Übungen, die in anerkannten Gruppen im Rahmen regelmäßiger Übungsveranstaltungen durchgeführt werden.

Die Ziele sind u. a. die Ausdauer und Kraft zu stärken sowie die Koordination und die Flexibilität zu verbessern. Rehasport wird in Form von Gruppenkursen mit Betreuung durchgeführt und kann bei folgenden Beschwerden helfen:

  1. Rücken, Schulter- und Kniebeschwerden,
  2. Osteoporose,
  3. Adipositas (Fettleibigkeit),
  4. Gelenkbeschwerden,
  5. Diabetes,
  6. Inkontinenz,
  7. Arthrose,
  8. Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
  9. und weitere.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserer Sportstätte. In diesem wird Ihnen der Weg zum Rehasport erläutert und Sie können sich einen Platz in einem unserer Rehasportkurse reservieren.

Ihr Weg zum Rehasport

Laut dem Bundesversorgungsgesetz haben Sie einen Anspruch auf Rehabilitationssport, um bei einer Wiedergewinnung oder dem Erhalt der physischen Leistungsfähigkeit unterstützt zu werden.

Ihr Hausarzt ist in der Regel Ihr erster Ansprechpartner. Er weiß, welche rehasportlichen Maßnahmen für Sie geeignet sein können. Seine Aufgabe ist es, einen formgerechten Antrag (Formblatt 56) auszufüllen. Mit dieser Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse. Diese bestätigt Ihnen die Kostenübernahme und schon können Sie starten.

Ihr Weg zum Rehasport

Häufig gestellte Fragen

WIE MELDE ICH MICH AN?

Am besten Sie vereinbaren telefonisch einen Beratungstermin. Dieser Beratungstermin ist gesetzlich vorgeschrieben und KEIN Verkaufsgespräch. Bitte bringen Sie zum Termin eine halbe Stunde Zeit, die ärztliche Verordnung zum Rehabilitationssport im Original und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse (auf dem Rezept oder als Schreiben) mit.

MUSS ICH BEI IHNEN MITGLIED SEIN/WERDEN?

Teilnahme am Rehabilitationssport ist grundsätzlich für Sie als Versicherter kostenfrei, sie müssen nicht Mitglied werden. Der Gesetzgeber begrüßt es aber ausdrücklich, wenn Sie Ihre Reha-Sportmaßnahme durch ergänzende sportliche Aktivitäten unterstützen. Hierfür halten wir für Sie spezielle Kombinationsangebote bereit.

AUF DEM REZEPT STEHT „AUCH IM WASSER“. HABE ICH ANSPRUCH AUF TEILNAHME AN AQUA-KURSEN?

Leider nein, da es an Wasserflächen mangelt, können nur ausgewählte Einrichtungen diese Leistungen bieten.
Zum anderen hängt dies auch mit den freien Kapazitäten zusammen. Daher kann es sein, dass Sie lange warten müssen, wenn Sie unbedingt Wassergymnastik machen wollen. Dies kann aber den Erfolg Ihrer Rehabilitationssport Maßnahme gefährden.

KANN ICH ZU DEN GRUPPEN KOMMEN WANN ICH WILL?

Leider nein. Während des Beratungsgespräches werden Ihnen verschiedene Zeiten angeboten. Sie werden dann einer Gruppe zugeteilt. Nur in Ausnahmefällen (z.B. Änderung Arbeitszeiten etc.) kann, sofern freie Kapazitäten vorhanden sind, die Gruppe gewechselt werden.

MUSS ICH REGELMÄSSIG KOMMEN?

Ja, da nur regelmäßige Teilnahme den Erfolg der Maßnahme fördert. Aus diesem Grund müssen Sie mindestens an 4 Terminen pro Monat teilnehmen. Ausnahmen sind möglich (Krankheit, Urlaub) sind aber im Vorfeld anzumelden. Die Maßnahme gilt als abgebrochen sollten Sie 4 x hintereinander unentschuldigt fehlen. Der Platz im Kurs wird in diesem Fall an einen anderen Patienten vergeben.