Regeln
im Verein

Unser Verein hat seinen Zweck, seine Ziele und allgemeinen Festlegungen in seiner Satzung festgeschrieben. Die Satzung basiert auf gesetzlichen Vorgaben, hat aber nicht den Charakter einer staatlichen Rechtsnorm. Der notwendige Inhalt der Satzung eines eingetragenen Vereins ergibt sich in Deutschland aus § 57 und § 58 BGB. Unser Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Die Gemeinnützigkeit und damit die Berechtigung für die Steuerbefreiung wurde durch das zuständige Finanzamt auf Antrag gemäß den Vorgaben der §§ 51 ff. AO geprüft.

Mitgliedschaft

Jeder Sportinteressierte kann in einer Übungsgruppe oder in der Geschäftsstelle vorsprechen und die Aufnahme im Verein beantragen. Auf Wunsch erhält er die Möglichkeit zu einem 1-maligen Probetraining. Bei Entgegennahme des Aufnahmeantrages kann die Satzung eingesehen werden.

Der Mitgliedsbeitrag wird ausschließlich im Einzugsverfahren monatlich per Lastschrift eingezogen. Die Zustimmung zum Abbuchungsverfahren ist eine Voraussetzung zur Aufnahme und stellt einen Vertrauensbeweis gegenüber dem Verein dar. Die Beitragszahlung ist eine Pflicht! Änderungen der Bankverbindung sowie der Anschrift sind der Geschäftsstelle sofort mitzuteilen.

Entsprechend der Satzung des Vereines kann die Mitgliedschaft zum Monatsende des Folgemonats gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied oder der Geschäftsstelle zu erklären. Das Mitglied bekommt auf Wunsch eine Kündigungsbestätigung per E-Mail.

Nur für den Rehasport

Am Reha Sport können auch Nichtmitglieder teilnehmen. Dazu muss eine gültige Verordnung gemäß § 64 und die Kostenübernahme durch die jeweilige Krankenkasse vorgelegt werden. Wenn die gewünschte Übungsgruppe noch aufnahmefähig ist, muss eine sogenannte Gastnutzervereinbarung unterschrieben werden. In dieser werden die Regeln zur Teilnahme am Übungsbetrieb und zum Datenschutz geregelt. Ist aus Kapazitätsgründen eine Teilnahme nicht möglich, muss der Interessent regelmäßig persönlich nachfragen, eine Warteliste führt der Verein nicht.

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Sportgruppen

Neue Gruppen/Abteilungen können nur dann gegründet bzw. übernommen werden, wenn alle Bedingungen für einen ordnungsgemäßen Übungsbetrieb (Sportstätten, Übungsleiter, Geräte usw.) vorhanden sind. Der Trainingsbetrieb muss entsprechend der Satzung erfolgen. Die Gründung bzw. Übernahme neuer Gruppen/Abteilungen erfordert den Beschluss durch den Vorstand.

Wenn durch zwingende Gründe in einer Abteilung/Gruppe der Übungsbetrieb aufgelöst werden muss, wird versucht, die Mitglieder anderen Gruppen anzugliedern. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, können die Mitglieder

a) die Mitgliedschaft beenden

b) weiter im Verein bleiben und sie zahlen bis zum Zeitpunkt der Neueröffnung einer Gruppe, einen Ruhebeitrag. Mitglieder, die aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen einen Monat oder länger nicht am Übungsbetrieb teilnehmen, können ebenfalls Ruhebeitrag beantragen.

Übungs- und
Trainingsbetrieb

In unserem Verein gibt es keinen Wettkampfbetrieb. Am Übungs-und Trainingsbetrieb dürfen nur Sportler teilnehmen, die Mitglieder des Vereines sind. Nichtmitglieder dürfen ausschließlich am Rehasport in „Ihrer Gruppe“ teilnehmen. Vorstandsmitglieder sind zur Kontrolle berechtigt. In jeder Übungsgruppe ist eine fortlaufende Anwesenheitsliste zu führen (notwendig für Versicherungsfälle).

Jede Gruppe hat selbstständig dafür zu sorgen, dass alle abgelegten Gegenstände nach dem Übungs-und Trainingsbetrieb ordnungsgemäß gelagert werden. Der Verein haftet nicht für abhandengekommene Gegenstände aller Art! Da der Verein in den Sportstätten Gast ist, muss die entsprechende Sportstättenordnung exakt eingehalten werden. Bei groben Verstößen gegen die Normen kann eine weitere Nutzung für die betreffende Gruppe durch den Eigentümer/Vermieter untersagt werden.

Versicherungen

Der Verein ist Mitglied im Landes Sportbund und hier im Rahmen des Sportversicherungsvertrages mit der ARAG versichert. Der Versicherungsschutz gilt für alle Mitglieder (auch die Übungsleiter) des Vereines und umfasst Haftpflicht, Unfall- und Vertrauensschäden, inklusive Rechtsschutz.

Zu beachten ist jedoch, dass die Sportunfallversicherung als Grundversicherung konzipiert ist und die private Vorsorge keinesfalls ersetzen kann. Wir empfehlen allen Mitgliedern eine private Unfallversicherung neben der privaten Haftpflichtversicherung zur persönlichen Sicherheit abzuschließen. Alle Hinweise zum Leistungsumfang und Hinweise im Schadenfall erhalten Sie im Versicherungsbüro beim Landessportbund.

Die Vereinssatzung

Ausgewiesenes Ziel des Vereins ist es, seine Mitglieder zu regelmäßigen sportlichen Aktivitäten zu motivieren. Hierzu werden durch den Verein zielführende, sportpädagogische und sportwissenschaftlich begründete Maßnahmen zur Förderung und zur Unterstützung des allgemeinen Gesundheitsbewusstseins entwickelt. Es handelt sich dabei in erster Linie um präventive und rehabilitative Angebote zur Bewegungsförderung durch Sport, nicht aber um therapeutische Maßnahmen. Dieser Zielsetzung führend hat der Verein die nachstehende Satzung als Grundlage für sein Handeln beschlossen.

Satzung als Download

Für Fragen an den Vorstand VGS BaWü e.V. schreiben Sie an:

Vorstand@BW.mein-sport-verein.com